Als Testamentsvollstrecker habe ich die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers (z. B. Vermächtnisse und Auflagen) auszuführen und seinem Willen über den Tod hinaus Geltung zu verschaffen. In meiner Funktion als Testamentsvollstrecker können Sie mich mit der kompletten Regelung Ihres Nachlasses beauftragen oder Ihren Auftrag auf einzelne Aufgaben beschränken.
In diesen Fällen lohnt sich der Einsatz eines Testamentsvollstreckers
- Sie wollen auf Nummer sicher gehen, dass Ihr Testament nach dem Erbfall auch gegen etwaige Widerstände der Erben durchgesetzt wird.
- Sie wollen Streit unter den Erben vermeiden.
- Unmündige, überschuldete oder nicht geschäftsfähige Kinder sollen als Erben eingesetzt werden.
- Bei zerstrittenen Familien oder wenn Kinder aus verschiedenen Ehen oder Beziehungen in einer Erbengemeinschaft aufeinandertreffen.
- Zur Vereinfachung schwieriger Nachlassabwicklungen, z. B. bei Erbauseinandersetzungen, bei einer größeren Anzahl von Miterben oder bei komplex strukturierten Vermögensverhältnissen.
- Zur Sicherung der Unternehmensnachfolge.
- Wenn von Todes wegen eine Stiftung entstehen soll, in die das Vermögen des Erblassers einfließen soll.