Aufgaben und Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers
- Ausführung des letzten Willens. Aufteilung des Nachlasses entsprechend den Maßgaben der vom Erblasser getroffenen Entscheidungen.
- Auseinandersetzung der Erben (Auseinandersetzungsvollstreckung).
- Nachlassverwaltung (inkl. Eintreibung bestehender Verbindlichkeiten).
- Durchführung von gerichtlichen Mahn-/Klageverfahren, die sich auf den Nachlass beziehen.
- Überwachung, ob die durch den Erblasser gemachten Auflagen und Bedingungen an die Erben eingehalten werden.
- Festlegung und Zusprache von Pflichtteilen an im Testament ausgeschlossenen, aber generell berechtigten Erben.
- Zeitlich begrenzte Verwaltung des Nachlassanteils, stellvertretend für einen Erben (vor allem bei minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Erben).
Beispiele:
Verteilung des Nachlasses • Verwaltung von Mietshäusern • Verkauf von Immobilien und Vermögenswerten • Eintreiben von Verbindlichkeiten gegenüber Schuldnern des Erblassers • Erledigung aller Formalitäten • Abschluss von Verträgen • Führen von Gerichtsverfahren u. v. m