Aufgaben und Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers

  • Ausführung des letzten Willens. Aufteilung des Nachlasses entsprechend den Maßgaben der vom Erblasser getroffenen Entscheidungen.
  • Auseinandersetzung der Erben (Auseinandersetzungsvollstreckung).
  • Nachlassverwaltung (inkl. Eintreibung bestehender Verbindlichkeiten).
  • Durchführung von gerichtlichen Mahn-/Klageverfahren, die sich auf den Nachlass beziehen.
  • Überwachung, ob die durch den Erblasser gemachten Auflagen und Bedingungen an die Erben eingehalten werden.
  • Festlegung und Zusprache von Pflichtteilen an im Testament ausgeschlossenen, aber generell berechtigten Erben.
  • Zeitlich begrenzte Verwaltung des Nachlassanteils, stellvertretend für einen Erben (vor allem bei minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Erben).

Beispiele:

Verteilung des Nachlasses • Verwaltung von Mietshäusern • Verkauf von Immobilien und Vermögenswerten • Eintreiben von Verbindlichkeiten gegenüber Schuldnern des Erblassers • Erledigung aller Formalitäten • Abschluss von Verträgen • Führen von Gerichtsverfahren u. v. m