Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Durch die Bearbeitung von Steuererklärungen haben Steuerberater einen tiefen Einblick in die Finanzen ihrer Mandanten und somit im Rahmen der Testamentsvollstreckung einen wesentlichen Vorteil gegenüber Rechtsanwälten und Notaren.
Nicht selten treten steuer-, erb- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bereits im Rahmen der allgemeinen steuerrechtlichen Beratung und Begleitung auf. Insofern kann die Testamentsvollstreckung schon im Vorfeld vorbereitet werden. Auch bei der Gestaltung des Testaments kann frühzeitig mitgewirkt werden.
Steuerberater sind von Berufs wegen besonders geeignet, die oft juristisch komplexen Sachverhalte schnell und korrekt zu behandeln. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben zu Ihren Mandanten in aller Regel bereits ein Vertrauensverhältnis aufgebaut.